Illegale Migration
Bundesregierung sieht Zurückweisungen durch deutsches und EU-Recht gedeckt

Die Bundesregierung sieht verstärkte Kontrollen und Zurückweisungen von Geflüchteten an deutschen Grenzen durch nationales und auch europäisches Recht gedeckt.

    Stefan Kornelius, Sprecher der Bundesregierung, nimmt an der Regierungs-Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz teil.
    Stefan Kornelius, Sprecher der Bundesregierung (Kay Nietfeld/dpa)
    Ihr Sprecher Kornelius verwies in Berlin auf Artikel 18 des deutschen Asylgesetzes. Dieser wiederum sei eingebettet in Artikel 72 der europäischen Verträge. Laut Artikel 18 kann Asylsuchenden die Einreise verweigert werden, wenn die Einreise aus einem sicheren Drittstaat erfolgt oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Der EU-Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedsstaaten, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit von einigen EU-Regelungen abzuweichen. Kritiker halten die Rechtslage nicht für eindeutig und stehen Zurückweisungen skeptisch gegenüber.
    Diese Nachricht wurde am 12.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.