
Wie die "Ärzte Zeitung" berichtet, hat das Bundesgesundheitsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf an die Bundesländer geschickt. Demnach soll es mehr Praxisbezug geben. So sollen künftige Ärzte im Praktischen Jahr mindestens ein Quartal lang verpflichtend in einer Praxis arbeiten. Damit will die Regierung auf den drohenden Hausärztemangel reagieren.
In Kraft treten soll die Reform im Herbst 2027. Auf die Grundzüge hatten sich Bund und Länder bereits 2017 geeinigt - mit dem "Masterplan Medizinstudium". So sollten die sozialen und kommunikativen Kompetenzen der Studienplatzbewerber wichtiger werden. Streit gab es bislang über die Mehrkosten durch die Reform, die wegen ihrer Zuständigkeit für die Hochschulen die Länder tragen. Nach dem neuen Entwurf soll die Reform deutlich weniger kosten - statt wie bisher berechnet rund 300 Millionen Euro jährlich nur noch 177 Millionen Euro.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.