Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie ihre Vornamen einfacher ändern können, und zwar durch eine Erklärung beim Standesamt. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden. Der Eintrag soll dann künftig drei Monate nach der entsprechenden Erklärung wirksam werden. Bei Minderjährigen bis 14 Jahren entscheiden die Eltern über einen möglichen Geschlechtswechsel. Die neue Regelung soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig gilt.
Buschmann äußerte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf eine Chance auf eine breite gesellschaftliche Zustimmung habe. Paus erklärte, es werde eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrags geschaffen.
Diese Nachricht wurde am 09.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.