
Nach Angaben der Bundesregierung handelte es sich um 28 verurteilte Straftäter, die in Deutschland kein Bleiberecht hatten und gegen die Ausweisungsverfügungen vorlagen. Fünf weitere Personen konnten nicht abgeschoben werden, weil sie nicht angetroffen wurden oder von den Landesjustizbehörden nicht zur Abschiebung freigegeben wurden.
Bundesinnenministerin Faeser bekräftigte, dass es im Vorfeld keine direkten Gespräche mit den radikal-islamistischen Taliban in Afghanistan gegeben habe. Demnach wurden die Abschiebungen seit Monaten vorbereitet und es wurden Vorkehrungen für die Sicherheit der Abgeschobenen in Afghanistan getroffen.
Aus den Innenministerien der Bundesländer kam Zustimmung zu dem Abschiebeflug. Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Maßnahme dagegen. Amnesty International Deutschland erklärte, niemand dürfe in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter drohe.
Diese Nachricht wurde am 30.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.