
Zur Durchsetzung sollen die Behörden einen größeren Ermessensspielraum erhalten, um die Genehmigung von Anbauflächen zu untersagen.
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen.
Deutsche Bahn: Konsum von Cannabis an Bahnhöfen verboten
Trotz der teilweisen Freigabe gibt es noch etliche Einschränkungen beim Cannabis-Konsum. Per Gesetz ist geregelt, dassin Sportstätten, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht gekifft werden darf. In Anlehnung daran woll nun auch die Deutsche Bahn den Cannabis-Konsum an ihren Bahnhöfen und auf Bahnsteigen komplett untersagen. Man werde dazu die Hausordnung entsprechend ändern und ab kommender Woche Verbotsplakate anbringen, berichtete die "Bild am Sonntag" unter Verweis auf eine Bahn-Sprecherin. In den dafür gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf demnach weiterhin Tabak geraucht werden.
Der Freistaat Bayern hatte bereits angekündigt, dass der Konsum auf Volksfesten, in Biergärten und auf Außengeländen von Gaststätten verboten bleibt. Außerdem will das bayerische Finanzministerium ein Konsumverbot im Englischen Garten und anderen großen Parks auf den Weg bringen.
Diese Nachricht wurde am 20.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.