
Das Bundeskabinett beschloss zwei entsprechende Gesetzentwürfe. Mit der Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes wird der nationale Rechtsrahmen für die CO2-Einlagerung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel geschaffen. Meeresschutzgebiete sollen von der Speicherung ausdrücklich ausgeschlossen bleiben. Zudem soll mit einer Änderung des sogenannten Londoner Protokolls der Export von CO2 in andere Staaten möglich werden.
Umweltminister Schneider sagte, das Speichern von unvermeidbarem CO2 aus der Industrie könne einen zusätzlichen Beitrag für den Klimaschutz leisten, sei aber kein Allheilmittel. Es brauche höchste ökologische Schutz- und Sicherheitsstandards. Zudem habe die Vermeidung von Treibhausgasen weiter Vorrang.
Diese Nachricht wurde am 08.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.