Gebäudeenergiegesetz
Bundesregierung will Frist von Habecks "Heizungsgesetz" verschieben

Die Bundesregierung will mit einer Fristverlängerung dafür sorgen, dass ein zentraler Punkt des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes nicht in Kraft tritt.

    Eine Heizungs-Anlage in einem Ein-Familien-Haus.
    Öl- und Gasheizungen sollen weiter eingebaut werden können (Archivbild). (picture alliance / Frank May)
    Dabei geht es um die Regelung der Ampel-Koalition, wonach neue Heizungen in bestehenden Gebäuden in Mittel- und Großstädten ab dem 1. Juli zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Frist soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf Ende Oktober verschoben werden - mit dem Ziel, dass die 65-Prozent-Regelung gar nicht mehr wirksam wird.
    Die Bundesregierung hat eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes auf den Weg gebracht, die sich allerdings verzögert. Mit der Reform soll der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.