Namibia
Bundesregierung will nicht für Gewalttaten in deutscher Kolonialzeit zahlen

Die Bundesregierung lehnt Wiedergutmachungszahlungen für Gewalttaten in der deutschen Kolonialzeit ab. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, aus der der "Tagesspiegel" zitiert.

    Erinnerung an den von deutschen Kolonialtruppen begangenen Völkermord an den Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908. Das Denkmal steht im Zentrum der namibischen Hauptstadt Windhoek. An einem Ast hängen die an den Händen gefesselten Leichen eines Mannes und einer Frau. Daneben steht ein kräftiger Mann mit einem Gewehr.
    Erinnerung an den von deutschen Kolonialtruppen begangenen Völkermord an den Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908. Das Denkmal steht im Zentrum der namibischen Hauptstadt Windhoek. (picture alliance / dpa / Jürgen Bätz)
    Demnach beruft sich die Regierung darauf, dass es zum Zeitpunkt der Gewalttaten noch kein Völkerstrafrecht gegeben habe.
    Das Konzept der Wiedergutmachung sei daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit nicht anwendbar. Die Regierung verweist stattdessen auf das Angebot, 1,1 Milliarden Euro an Namibia zu zahlen. Der Großteil davon werde für ein Entwicklungs- und Wiederaufbauprogramm bereitgestellt. 50 Millionen Euro seien für Versöhnungsprojekte gedacht.

    Völkermord an Herero und Nama

    In Namibia hatten deutsche Kolonialtruppen einen Völkermord an den Volksgruppen Herero und Nama verübt. Das Land war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Der Grünen-Parlamentarier Tesfaiesus kritisierte die deutsche Haltung. Man dürfe sich nicht hinter formaljuristischen Argumenten verstecken. Der Historiker Zimmerer von der Universität Hamburg warf der Bundesregierung fehlendes Interesse am kolonialen Erbe vor.
    Diese Nachricht wurde am 16.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.