
Das entsprechende Gesetz regelt die Auskunftsrechte, die Bürger gegenüber Bundesbehörden und anderen staatlichen Einrichtungen haben. Bisher muss kein Grund für eine solche Anfrage genannt werden. In den Beschlüssen des Koalitionsausschusses heißt es nun, dass ein "berechtigtes Interesse" an einer Auskunft nötig sein soll. Die Regierung will außerdem prüfen, ob der Kreis der Personen, die Anfragen stellen dürfen, auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger beschränkt werden kann. Namen in den Akten sollen geschwärzt werden.
Linken-Fraktionsvize Bünger sprach von einem Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren. Damit wolle sich die Regierung unangreifbar machen.
Diese Nachricht wurde am 02.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
