Medienbericht
Bundesregierung will Staatsleistungen an Kirchen auch ohne Zustimmung der Länder beenden - Gesetzentwurf soll im Herbst kommen

Die Ampelkoalition will offenbar auch gegen den Willen der Bundesländer die Staatsleistungen an die Kirchen beenden.

    Eine Messdienerin hält im Berliner Dom einen Klingelbeutel.
    Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich aus verschiedenen Quellen, eine davon sind die sogenannten Staatsleistungen. (picture alliance / dpa / Christophe Gateau)
    Wie die "Frankfurter Allgemeine" berichtet, soll es noch im Herbst einen Gesetzesentwurf geben, der eine Zustimmung durch den Bundesrat ausschließt. - Die Kirchen sind zu einer Ablösung grundsätzlich bereit. Auf die Länder kämen Einmalzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe zu. Seit mehr als zwei Jahrhunderten zahlen sie der evangelischen und der katholischen Kirche jährlich Kompensationen für Enteignungen in der Vergangenheit. Zuletzt beliefen sich die Zahlungen auf mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr.
    Die meisten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Seit damals wurden zahlreiche Kirchengüter verstaatlicht. Im Gegenzug verpflichteten sich die Fürsten, den Kirchen zum Bestreiten ihrer Aufgaben regelmäßig Geld zu zahlen. Der politische Auftrag zur Beendigung dieser Staatsleistungen besteht seit der Weimarer Verfassung von 1919. Das Ablösegebot wurde ins Grundgesetz übernommen. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, es anzugehen. Um die Kirchensteuern geht es dabei nicht.
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.