EU-Richtlinie
Bundesregierung will Umweltstrafrecht verschärfen - Europol: Umweltkriminalität ist ähnlich profitabel wie Drogenschmuggel

Die Bundesregierung will das Umweltstrafrecht verschärfen.

    Illegal entsorgte Reifen sowie Teile von Fahrzeugen und weiterer Müll liegt in einem Wald im Landkreis Oder-Spree.
    Illegale Müllentsorgung in Wäldern (picture alliance/dpa/Patrick Pleul)
    Das Kabinett stimmt heute über einen Gesetzentwurf ab, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Den Plänen zufolge sollen die Freiheits- und Geldstrafen für mehrere Straftaten im Bereich der Umweltkriminalität steigen. Wer etwa vorsätzlich katastrophale Folgen für die Umwelt - wie etwa eine Ölpest - herbeiführt, müsste dann künftig mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Für die unerlaubte Entsorgung gefährlicher Abfälle sollen zudem Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich werden. Bei schweren Umweltstraftaten dürfen die Behörden dem Entwurf zufolge zudem künftig verdeckt ermitteln.
    Laut der europäischen Kriminalpolizeibehörde Europol kann Umweltkriminalität wie illegaler Müllschmuggel für das organisierte Verbrechen ähnlich profitabel sein wie Drogenhandel. Allerdings seien die Strafen bisher niedrig.
    Diese Nachricht wurde am 29.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.