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Rettungssanitäter
Bundessozialgericht erkennt Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit an

Das Bundessozialgericht hat erstmals eine psychische Erkrankung im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt.

    Sanitäter vom Roten Kreuz beim Rettungseinsatz
    Sanitäter vom Roten Kreuz beim Rettungseinsatz (Symbolbild) (picture alliance / JAKOB GRUBER)
    Anlass war der Fall eines Rettungssanitäters, der unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Das Gericht in Kassel betonte, Rettungssanitäter seien häufig besonders belastenden Situationen ausgesetzt. Nach internationalen Diagnoseschlüsseln sei fest davon auszugehen, dass eine nach solchen Ereignissen auftretende Posttraumatische Belastungsstörung auch auf diese Ereignisse zurückgehe. Menschen mit einer anerkannten Berufskrankheit erhalten medizinische und finanzielle Unterstützung durch die Unfallversicherung.
    Im konkreten Fall verwies der Rettungssanitäter unter anderem auf einen Einsatz beim Amoklauf in Winnenden im Jahr 2009 sowie den Anblick von grausamen Suiziden. Bei einer Posttraumatischen Belastungsstörung drängen sich Bilder, Eindrücke und Gefühle immer wieder unkontrolliert in das Bewusstsein.
    Diese Nachricht wurde am 22.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.