Donnerstag, 25. April 2024

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Merkzeichen "aG"
Bundessozialgericht erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen

Das Bundessozialgericht in Kassel hat gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen erleichtert.

10.03.2023
    Ein Schwerbehindertenausweis
    Ein Schwerbehindertenausweis. (picture alliance / dpa - Friso Gentsch)
    Zwei Kläger hatten bisher erfolglos das Merkzeichen "aG" für "außergewöhnliche Gehbehinderung" beantragt, das unter anderem zur Nutzung der Behindertenparkplätze berechtigt. Das BSG verwies nun auf den Zweck des Merkzeichens, mit der Parkerleichterung durch eine Verkürzung der Wege die eingeschränkte Gehfähigkeit auszugleichen. Dabei gehe es um Wege zu Schule oder Arbeit, beim Einkaufen oder beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Gerade das Aufsuchen solcher Einrichtungen fördere eine "volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft", erklärte das BSG. Maßgeblich sei daher "die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum".
    Der erste Kläger aus Sachsen leidet an Muskelschwund und kann nur auf glatten Flächen, etwa einem Krankenhausflur, noch längere Strecken allein bewältigen. Der zweite Kläger aus Baden-Württemberg hat einen angeborenen Gendefekt, der zu einer Entwicklungsstörung und unter anderem einer Störung der Körpermotorik führt. Er kann auch aus psychischen Gründen nur in vertrauter Umgebung längere Strecken gehen.
    Weitere Voraussetzung für das Merkzeichen "aG" ist, dass die Gehbeeinträchtigung einem Grad der Behinderung von 80 entspricht. Im zweiten Fall war dies gegeben, so dass der Kläger das Merkzeichen erhält. Im ersten Fall muss das Landessozialgericht Chemnitz dies noch prüfen. [Az: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R].
    Diese Nachricht wurde am 10.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.