Archiv

Merkzeichen "aG"
Bundessozialgericht erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behindertenparkplätzen

Das Bundessozialgericht in Kassel hat gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen erleichtert.

    Ein Schwerbehindertenausweis
    Ein Schwerbehindertenausweis. (picture alliance / dpa - Friso Gentsch)
    Zwei Kläger hatten bisher erfolglos das Merkzeichen "aG" für "außergewöhnliche Gehbehinderung" beantragt, das unter anderem zur Nutzung der Behindertenparkplätze berechtigt. Das Gericht verwies nun auf den Zweck des Merkzeichens, das die Wege für Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit verkürzen soll. Dabei gehe es um die Strecke zur Schule oder zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Gerade das Aufsuchen solcher Einrichtungen fördere eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft, erklärte das Bundessozialgericht. Maßgeblich sei daher die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum.
    [Az: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R].
    Diese Nachricht wurde am 10.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.