
Drei Kläger argumentieren, der Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt sei nach dem Inflationsschub ab Anfang 2021 nur in verfassungswidrig niedrigem Umfang angehoben worden. Die Landessozialgerichte hatten die Klagen jeweils abgewiesen. Sie verwiesen unter anderem auf eine Einmalzahlung von 200 Euro im Juli 2022.
Alle drei Revisionen hatte erst das Bundessozialgericht in Kassel zugelassen. Wenn es den Klagen Recht geben sollte, müsste die Fälle vom Bundesverfassungsgericht verhandelt werden.
Diese Nachricht wurde am 02.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
