Agenturberichte
Bundestag berät am 13. und am 18. März in Sondersitzungen über Schuldenbremse und Sondervermögen

Der Bundestag kommt in seiner jetzigen Zusammensetzung am 13. und am 18. März zu Sondersitzungen zusammen.

    Leerer Plenarsaal im Bundestag.
    Der Bundestag wird am 13. un 18. März zusammenkommen. (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Das legte der Ältestenrat nach Agenturberichten fest, weil ein Drittel der Abgeordneten - und damit laut Grundgesetz eine ausreichende Zahl an Parlamentariern - dies verlangt habe. Auf den Sitzungen soll es um die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und das Sondervermögen für die Infrastruktur gehen. Für beide Vorhaben ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Im alten Bundestag verfügen Union und SPD gemeinsam mit Grünen oder FDP über eine ausreichende Anzahl von Stimmen.
    Die FDP hatte eine Änderung der Schuldenbremse bereits im Wahlkampf ausgeschlossen. Grünen-Fraktionschefin Haßelmann sprach im ZDF von einem "sehr komplizierten Eingriff ins Grundgesetz" und betonte, es sei offen, wie ihre Partei abstimme. Die AfD prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Diese Nachricht wurde am 06.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.