
Die Parteien wollen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse reformieren, um deutlich höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Geplant ist außerdem ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur. Für die Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Union und SPD sind auf Stimmen von Grünen oder FDP angewiesen. Diese haben jeweils eigene Gesetzentwürfe eingebracht. Die Abstimmung über die Vorhaben ist für Dienstag angesetzt. AfD und Linke reichten Verfassungsbeschwerde gegen die Einberufung des alten Bundestages ein. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Heilmann betonte indes im Deutschlandfunk, der noch amtierende Bundestag dürfe ganz eindeutig über diese Vorhaben entscheiden. Die Anträge von Linken und AfD, die 14 Tage Aufschub forderten, seien unzulässig. Man habe objektiv Zeitdruck, meinte er mit Blick auf die Verteidigungspolitik angesichts der Spannungen zwischen den USA und der Ukraine. Heilmann hatte vor etwa zwei Jahren per Verfassungsklage längere Beratungszeiten des Bundestags über das Heizungsgesetz durchgesetzt.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.