
Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das es Kommunen ermöglicht, in den Ferien auch Angebote wie Freizeiten oder Sportkurse von freien Trägern einzubinden. Das können zum Beispiel Wohlfahrtsverbände oder Vereine sein. Voraussetzung ist, dass die Anbieter anerkannt sind.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
