
Der Gesetzentwurf sieht bis zum Jahr 2029 einen jährlichen Zuschuss von einer Milliarde Euro vor. Ein Viertel soll direkt an die Kommunen fließen, unter anderem zur Finanzierung von Kitas, Schwimmbädern oder Bibliotheken. 350 Millionen Euro sind für die ostdeutschen Länder vorgesehen, um diese bei den Kosten bestimmter DDR-Zusatzrenten zu unterstützen. Damit das Gesetz in Kraft tritt, ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.
Diese Nachricht wurde am 10.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
