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Trotz AfD-Protest:
Bundestag beschließt Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen

Der Bundestag hat ein Gesetz zur staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen beschlossen.

    Blick in den Deutschen Bundestag.
    Der Bundestag beschloss ein Gesetz zur Stiftungsfinanzierung. (Bernd von Jutrczenka / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Es sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahe steht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Zugleich muss die Stiftung gewährleisten, dass sie aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintritt.
    Das neue Stiftungsgesetz erhielt die Unterstützung von SPD, Grünen, FDP, Union und Linkspartei. Die AfD stimmte mit Nein und protestierte gegen das Gesetz, weil sie sich dadurch benachteiligt sieht. Sie sitzt erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat damit keinen Anspruch auf eine Förderung.
    Diese Nachricht wurde am 10.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.