
Das Vorhaben geht nun in den Bundesrat. Die Reform ist dort zwar nicht zustimmungspflichtig. Mehrere Länder haben aber angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da sie Änderungsbedarf sehen. Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach wird durch die Reform eine stärkere Spezialisierung der Kliniken möglich. Gleichzeitig erhalten Krankenhäuser dadurch 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote. Damit sollen sie von finanziellem Druck entlastet werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft etwa warnt insbesondere vor einem Kliniksterben im ländlichen Raum.
Diese Nachricht wurde am 17.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.