Gewalt gegen Frauen
Bundestag beschließt Neuregelung zu elektronischer Fußfessel

Der Bundestag hat neue Regelungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt beschlossen.

    Stefanie Hubig spricht bei einer Pressekonferenz vor einem hellblauen Hintergrund in ein Mikrofon.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmten auch die AfD und die Grünen dem Gewaltschutzgesetz zu. Die Linke enthielt sich. Das Gesetz sieht vor, dass Täter, gegen die schon ein Annäherungsverbot verhängt wurde, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können. Außerdem sollen Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung dazu verpflichten können, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen.
    Bundesjustizministerin Hubig sagte im Bundestag, das Gesetz stärke den Schutz von Betroffenen. Wer Gewalt begehe, müsse an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbreche, meinte die SPD-Politikerin. Im Deutschlandfunk hatte sie zuvor auf einen großen Nachholbedarf beim Schutz von Frauen vor Gewalt in Deutschland verwiesen. Häusliche Gewalt insbesondere gegen Frauen sei lange als Familiendrama abgetan worden. Es handele sich aber um ein Massenphänomen, begründet durch strukturelle Probleme und falsche Rollenbilder.
    Laut dem Justizministerium sind bei Partnerschaftsgewalt fast 80 Prozent der Opfer weiblich.
    Diese Nachricht wurde am 08.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.