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Berlin
Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes und der Freiwilligendienste

Der Bundestag hat die Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Künftig werden bei der Erreichung der Klimaziele nicht mehr einzelne Ministerien in die Pflicht genommen, sondern die Bundesregierung als Ganzes.

    Berlin: Eine Plenardebatte im Bundestag.
    Bundestag (Jessica Lichetzki / dpa / Jessica Lichetzki)
    So sollen Ministerien, die Ziele in ihrem Bereich verfehlen, nicht mehr zu sogenannten Sofortprogrammen verpflichtet werden. Stattdessen kann ein anderer Bereich mit einer geringeren CO2-Bilanz die Verfehlung ausgleichen.
    Die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP hatten sich in der vergangenen Woche nach langwierigen Verhandlungen auf die Reform verständigt. Ein Antrag des CDU-Abgeordneten Heilmann, die Abstimmung mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen, scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Zustimmung auch zur Reform der Freiwilligendienste

    Der Bundestag beschloss außerdem eine Reform, um Freiwilligendienste für junge Menschen attraktiver zu machen. So wird die Verdienstgrenze von rund 450 auf 600 Euro pro Monat angehoben. Zudem kann der ehrenamtliche Dienst künftig auch in Teilzeit absolviert werden. Die Änderungen gelten für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr.

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    Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.