Montag, 29. April 2024

Geschlechtseintrag
Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können künftig mit einer einfachen Erklärung ihren Geschlechtseintrag ändern lassen.

16.04.2024
    Demonstrantin am Rande der Bundestagsabstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz
    Demonstrantin am Rande der Bundestagsabstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz (picture alliance / dpa / Jörg Carstensen)
    Derzeit sind für eine Änderung des Geschlechtseintrags ärztliche Gutachten eine Voraussetzung. Dies wird von vielen Betroffenen als entwürdigend empfunden. Auch für Minderjährige kann künftig der Geschlechtseintrag geändert werden. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
    Generell kann der Eintrag nach Ablauf eines Jahres wieder geändert werden. Das Gesetz soll am 1. November in Kraft treten.

    Parteien bewerten Gesetz unterschiedlich

    Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ganserer bezeichnete das Selbstbestimmungsgesetz als historische Errungenschaft für Grund- und Menschenrechte in Deutschland. Mit dem heutigen Tag ende ein jahrzehntelanger Kampf um Anerkennung der Transgeschlechtlichkeit, sagte Ganserer vor der Abstimmung im Deutschlandfunk. Dennoch bleibe die Aufgabe, die aufgeheizte Stimmung in der Gesellschaft wieder zu beruhigen. Bestimmte Kreise hätten in der zurückliegenden Debatte über das Gesetz gezielt gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geschürt. Für ein friedliches Miteinander müssten alle Demokratinnen und Demokraten eintreten, sagte Ganserer. Das vollständige Interview können Sie hier nachlesen.
    In der Bundestagsdebatte über das Gesetz gab es von den Grünen und der SPD viel Zustimmung. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann (Grüne), verwies darauf, dass auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sowie Vertreter der evangelischen Kirche das Gesetz unterstützten.
    Von der Union kam Kritik. Es drohe mangels Beratung Missbrauch besonders bei Kindern. Die AfD bezeichnete das Gesetz als "ideologischen Unfug", die Abgeordnete Wagenknecht (BSW) meinte, das Geschlecht werde von einer biologischen Tatsache zu einer "Frage der Gemütsverfassung".
    Positive Resonanz gab es auch von Organisationen wie dem Deutschen Menschenrechtsinstitut oder dem Lesben- und Schwulenverband. Amnesty International sprach von einem "wichtigen und längst überfälligen Schritt". In einigen Paragraphen bleibe aber die Pathologisierung und Fremdbestimmung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen bestehen.

    Namensrecht wird künftig flexibler

    Der Bundestag verabschiedete auch eine Reform des Namensrechts. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen führen können. Dies gilt auch für deren Kinder. Scheidungs- und Stiefkinder können künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater leichter übernehmen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten.
    Zuvor hatte der Bundestag eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen.
    Diese Nachricht wurde am 13.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.