
Union und SPD stimmten dafür; AfD, Grüne und Linke dagegen. Die Reform sieht unter anderem Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor, und zwar für Menschen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote. In Deutschland sind außerdem sogenannte Sekundär-Migrationszentren geplant. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, die schon in einem anderen EU-Land registriert sind. Sie dürfen zwar in dieses Land ausreisen, sich aber in Deutschland nicht frei bewegen.
Die Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft treten, wenn alle EU-Länder die neuen Regeln umgesetzt haben.
Diese Nachricht wurde am 27.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
