
Dafür stimmte die schwarz-rote Koalition von CDU, CSU und SPD, dagegen stimmten AfD, Grüne und Linke. Ein Kernpunkt der Reform sind Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. In Deutschland sollen darüberhinaus sogenannte Sekundär-Migrationszentren entstehen, in denen Asylsuchende untergebracht werden, die schon in einem EU-Land registriert sind. Sie dürfen zwar in dieses Land ausreisen, sich aber in Deutschland nicht frei bewegen.
Dies war in der vorausgegangenen Plenardebatte einer der Kritikpunkte der Opposition. Der Grünen-Abgeordnete Benner und die Linken-Politikerin Bünger sagten, in den Sekundärmigrationszentren sollten Menschen weggesperrt werden, was verfassungsrechtlich problematisch sei. Der AfD-Politiker Krah meinte, die Reform werde an der ungeordneten Zuwanderung nichts ändern.
Die Reform des europäischen Asylrechts soll am 12. Juni in Kraft treten, wenn alle Länder die neuen Regeln umgesetzt haben.
Diese Nachricht wurde am 27.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
