
Der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, soll demnach rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um weitere 228 Euro auf 6.612 Euro. Die Entlastung soll bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember für das laufende Jahr erfolgen. Die Entscheidung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Die Freibeträge werden regelmäßig angehoben. Grundlage ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss. Berücksichtigt werden unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung. Die Freibeträge für 2023 wurden bereits einmal erhöht. Finanzminister Lindner hatte die neuerliche Anhebung unter anderem damit begründet, dass auch das Bürgergeld stark gestiegen sei.
Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.