
Der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, soll demnach rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben werden. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um weitere 228 Euro auf 6.612 Euro. Die Entlastung soll bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember für das laufende Jahr erfolgen. Die Entscheidung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.