
Der Vermittlungsausschuss hatte sich erst am Mittwochabend darauf verständigt.
Der Einigung zufolge sollen Videoverhandlungen möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Richter kann sie gestatten oder anordnen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Der Einigung zufolge sollen Videoverhandlungen möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Richter kann sie gestatten oder anordnen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Bundesjustizminister Buschmann sagte, damit mache man Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender.
Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.