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Gebäudeenergiegesetz
Bundestag billigt "Heizungsgesetz"

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition das umstrittene Heizungsgesetz verabschiedet.

    Berlin: Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, spricht im Plenum des Bundestags während der ersten Lesung zum Haushalt 2024.
    Bundeswirtschaftsminister Habeck. (Kay Nietfeld/dpa)
    In namentlicher Abstimmung votierten 399 Abgeordnete dafür, 275 waren dagegen, fünf enthielten sich. Das Gesetz zielt darauf ab, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regelungen sollen im Januar für Neubaugebiete in Kraft treten. Für Gebiete mit bestehenden Gebäuden sollen die Kommunen zunächst eine Wärmeplanung vorlegen. Auf deren Grundlage sollen sich Hausbesitzer dann entscheiden - etwa für den Anschluss an ein Wärmenetz, für eine Wärmepumpe oder für eine andere klimafreundliche Lösung. Der Umstieg soll mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden.
    Bundeswirtschaftsminister Habeck sprach in der abschließenden Beratung von einem guten Gesetz. Es schaffe Rechtssicherheit, sorge für eine soziale Ausbalancierung und schütze die Verbraucher vor hohen Energiepreisen. Zudem nehmen es die Kommunen und Verbände mit. Der Grünen-Politiker fügte hinzu, er finde es berechtigt, mit konkreten und besorgten Nachfragen auf das Gesetz einzugehen. Man sollte es aber nicht durchgehen lassen, den Menschen Sand ins Auge zu streuen und zu sagen, man stelle Klimaziele auf, tue aber nichts dafür, um diese Ziele zu erreichen.
    Diese Nachricht wurde am 08.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.