
Es geht um eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Dieses sieht vor, dass private Anbieter Vorkehrungen treffen sollen, um Behinderten den Zugang zu ihren Angeboten zu ermöglichen. Dazu sind jedoch keine neuen Standards oder Dokumentationspflichten vorgesehen. Ziel sei es, dass Betroffene ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe durchsetzen können. Bei Bauten des Bundes geht der Gesetzentwurf weiter. Gebäudeteile mit Publikumsverkehr müssen bis 2035 barrierefrei werden. Zudem ist ein neues Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache geplant. So sollen Bundesbehörden unterstützt werden, mehr Informationen für alle verständlich zur Verfügung zu stellen.
Es wird erwartet, dass der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verweist. Auch AfD, Grüne und Linke legten Anträge zu mehr Gleichbehandlung vor.
Diese Nachricht wurde am 07.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
