Asylrecht
Bundestag entscheidet über Anpassung an europäisches Recht

Der Bundestag hat abschließend über die Anpassung von Asylgesetzen an europäisches Recht beraten.

    Günter Krings (CDU), Mitglied des Bundestages, spricht während der 60. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages zum Thema Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
    Bundestag (Sebastian Christoph Gollnow / dpa / Sebastian Gollnow)
    Unter anderem geht es um Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Außerdem sollen in Deutschland sogenannte Sekundärmigrationszentren entstehen, in denen Asylsuchende untergebracht werden, die schon in einem EU-Land registriert sind. Sie dürfen zwar in dieses Land ausreisen, sich aber in Deutschland nicht frei bewegen.
    Unionsfraktionsvize Krings, CDU, sprach von einem wichtigen Schritt bei der Neuausrichtung der Asylpolitik. Seine Koalitions-Kollegin aus der SPD, Eichwede, sagte, mit der europäischen Einigung werde das Grundrecht auf Asyl geschützt. Der AfD-Politiker Krah meinte, die Reform werde an der ungeordneten Zuwanderung nichts ändern. Der Grünen-Abgeordnete Benner und die Linken-Politikerin Bünger sagten, in den Sekundärmigrationszentren sollten Menschen weggesperrt werden, was rechtlich problematisch sei.
    Diese Nachricht wurde am 27.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.