Änderung des Jagdrechts
Bundestag erleichtert Abschuss von Wölfen

Der Bundestag hat die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz beschlossen. Damit ist es künftig in Regionen mit einer großen Population grundsätzlich möglich, Wölfe zu schießen. Die zuständigen Behörden müssen dafür Pläne aufstellen, getötete Wölfe müssen gemeldet werden.

    Vier Wölfe stehen zusammen auf einem Hügel in einem Wald.
    Der Bundestag hat das Jagdrecht geändert, um den Abschuss von Wölfen zu erleichtern. (picture alliance / imageBROKER / Raimund Linke)
    Für das Gesetz stimmte neben den Koalitionsfraktionen von Union und SPD auch die AfD. Grüne und Linke votierten dagegen. Die Regelung verfolgt das Ziel, Weidetiere besser vor Wolfsrissen zu schützen.
    Der Wolf war bislang eine streng geschützte Tierart in Deutschland, die Jagd auf ihn untersagt. Wölfe waren lange Zeit in Deutschland ausgestorben. Im Jahr 2000 wurde der erste wildlebende Wolf wieder in Deutschland geboren. Die Population ist seitdem gewachsen. Die meisten Wölfe leben in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

    Voraussetzung für Jagd ist "günstiger Erhaltungszustand"

    Das Gesetz sieht vor, dass der Wolf in die Liste der Tierarten aufgenommen wird, deren Jagd erlaubt ist. Voraussetzung für die Jagd-Freigabe ist, dass sich der unter Naturschutz stehende Wolf in einem "günstigen Erhaltungszustand" in Deutschland befindet. Das Bundesumweltministerium hatte dies im vergangenen Oktober für die meisten Regionen gemeldet.
    Diese Nachricht wurde am 05.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.