
Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten Union und SPD, dagegen votierten AfD, Grüne und Die Linke. Künftig hat eine Klage nur noch dann eine aufschiebende Wirkung, wenn ein Gericht das ausdrücklich so entscheidet. Außerdem dürfen Umweltverbände künftig nur noch dann vor Gericht ziehen, wenn ein Bauprojekt in ihren "sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich" fällt. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, lange Klagefristen führten zu Rechtsunsicherheit. Für Investoren bestehe ein hohes finanzielles Risiko.
Ein Antrag der AfD-Fraktion zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
