
Mit einer Mehrheit aus den Reihen der Ampelkoalition sowie der Linksfraktion stimmte der Bundestag am Abend für die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Kartellamt darf demnach künftig bereits Gewinne abschöpfen, wenn lediglich eine Vermutung vorliegt, dass ein Unternehmen aus einem Verstoß gegen Wettbewerbsregeln wirtschaftliche Vorteile zieht. Die Höhe des Vorteils kann zudem künftig geschätzt werden und muss nicht mehr exakt errechnet werden.
Das Wirtschaftsministerium hatte die Reform wegen der rasanten Preissteigerungen für Diesel und Benzin infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 angestoßen. Wirtschaftsverbände warnen seit Bekanntwerden der Reformpläne vor behördlicher Willkür.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.