Berlin
Bundestag hat Anpassungen der Krankenhausreform beschlossen

Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU und SPD Anpassungen bei der Krankenhausreform gebilligt.

    Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht bei der Debatte über die Krankenhausreform in der 63. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag.
    Gesundheitsministerin Warken (CDU) im Bundestag (Bernd von Jutrczenka / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Die schwarz-rote Koalition will mit den Änderungen den Ländern mehr Spielraum bei der Umsetzung der 2024 beschlossenen Krankenhausreform geben.
    Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Krankenhausreform insgesamt die Qualität der Gesundheitsversorgung sicherstellen, indem unter anderem Kliniken
    spezielle Fachbereiche zugeordnet werden. Mit den jetzt beschlossenen Anpassungen soll es den Krankenhäusern aber trotz nicht erfüllter Qualitätskriterien möglich sein, bestimmte Leistungen anzubieten. Gesundheitsministerin Warken von der CDU bezeichnete die Anpassungen als nötig, um eine flächendeckende Versorgung und Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu garantieren.
    Die Opposition stimmte gegen den Antrag. Der Gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dahmen, sprach zuvor von einer Rückabwicklung der Krankenhausreform und kritisierte, mit den Anpassungen gefährde man die Patientensicherheit und damit Menschenleben. Nach dem heutigen Beschluss im Bundestag stehen abschließend noch Beratungen im Bundesrat aus.
    Diese Nachricht wurde am 06.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.