
Die Abgeordneten beschlossen gestern Abend eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, nach der die Fahrerlaubnis künftig bei Kontrollen auch auf dem Smartphone vorgezeigt werden kann. Autofahrer müssten den Kartenführerschein dann nicht mehr zwingend mitführen. Voraussetzung ist noch die Zustimmung des Bundesrates.
Die Gesetzesnovelle enthält weitere Änderungen. Kommunen wird die Möglichkeit eingeräumt, das Anwohnerparken auf Handwerker oder Pflegedienste auszuweiten. Ferner soll der sogenannte Punktehandel in Flensburg verboten werden. Wer Punkte für andere übernimmt, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen, bei gewerbsmäßigem Handel drohen bis zu 30.000 Euro.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
