Berlin
Bundestag muss Abstimmung über Polizeigesetz wiederholen

Die Bundestagsabstimmung über die Modernisierung des Polizeigesetzes muss nach der Sommerpause wiederholt werden.

    Blick ins Plenum des Deutschen Bundestag bei der 88. Sitzung; die Abgeordneten sitzen auf den Bänken.
    Blick ins Plenum des Deutschen Bundestag (IMAGO / dts Nachrichtenagentur / IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
    In der letzten Sitzung des Plenums gab es einen Fehler. Wie die Recherche-Plattform Correctiv berichtet, wäre für die Verabschiedung die Kanzlermehrheit von mindestens 316 Abgeordneten erforderlich gewesen. Die Videoaufzeichnung der Sitzung zeige jedoch, dass deutlich weniger Abgeordnete überhaupt dagewesen seien. Nach einer Zählung der dpa waren es schätzungsweise rund 100. Bundestagsvizepräsident Nouripour, Grüne, der die Sitzung geleitet hatte, hatte die Abgeordneten - wie bei einfachen Abstimmungen üblich - lediglich für Ja, Nein und Enthaltung aufstehen lassen.
    Die Bundestagsverwaltung teilte mit, die Feststellung der erforderlichen Mehrheit könne im Rahmen einer namentlichen Abstimmung nach der sitzungsfreien Zeit nachgeholt werden. Ein Schaden ist offenbar nicht entstanden, da das Gesetz noch nicht im Bundesrat war.
    Diese Nachricht wurde am 18.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.