
In der Nacht machten die Abgeordneten Strafverschärfungen rückgängig, die von der Vorgängerregierung vor drei Jahren verabschiedet worden waren. SPD, Grüne und FDP reagierten damit auf Forderungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeien. Nach der alten Regelung haben sich zum Beispiel Eltern oder Lehrkräfte schon bei dem Versuch strafbar gemacht, Taten aufzuklären - etwa indem sie Beweismaterial im Handy speicherten. Künftig sollen Verbreitung, Beschaffung und Besitz nicht mehr automatisch als Verbrechen eingestuft werden. Das ist laut Bundesjustizminister Buschmann nötig, um angemessener auf den hohen Anteil an jugendlichen Tätern zu reagieren, die aus Unkenntnis oder Übermut handeln.
Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.