Kriminalität
Bundestag nimmt Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie teilweise zurück

Der Bundestag hat auf Fehlentwicklungen im Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen reagiert.

    Zwei Hände halten ein Handy. Im Display spiegeln sich die Finger der Handynutzerin. Weder Hersteller noch die Aktivität sind genauer zu erkennen.
    Schon wer Bilder auf dem Handy gespeichert hat, um kinderpornografische Straftaten aufklären zu helfen, machte sich nach der alten Regelung strafbar. (Imago | Bastian Haumann)
    In der Nacht machten die Abgeordneten Strafverschärfungen rückgängig, die von der Vorgängerregierung vor drei Jahren verabschiedet worden waren. SPD, Grüne und FDP reagierten damit auf Forderungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizeien. Nach der alten Regelung haben sich zum Beispiel Eltern oder Lehrkräfte schon bei dem Versuch strafbar gemacht, Taten aufzuklären - etwa indem sie Beweismaterial im Handy speicherten. Künftig sollen Verbreitung, Beschaffung und Besitz nicht mehr automatisch als Verbrechen eingestuft werden. Das ist laut Bundesjustizminister Buschmann nötig, um angemessener auf den hohen Anteil an jugendlichen Tätern zu reagieren, die aus Unkenntnis oder Übermut handeln.
    Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.