Die Ampel-Parteien hatten zunächst vorgeschlagen, die Sitze im Bundestag auf 598 zu begrenzen. Diese Zahl war nun kurz vor der Abstimmung im Bundestag noch einmal erhöht worden, um die Zahl der Wahlkreise zu verringern, aus denen kein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. Der Koalitionsantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht vor, dass einige Direktkandidaten auf den Sitz im Bundestag verzichten müssten, wenn ihre Partei mehr Direktkandidaten stellen würde, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zusteht. Die bisherige Regelung mit sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten entfällt damit. Die Zahl der Wahlkreise bleibt dem Bericht zufolge bei 299.
Auch Grundmandatsklausel soll fallen
Außerdem wird es nach dem Willen der Ampel-Koalition keine
Grundmandatsklausel mehr geben. Diese sah vor, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese Klausel kam zuletzt 2021 zum Tragen, als Die Linke mit 4,9 Prozent der Zweitstimmen an der 5-Prozent-Hürde scheiterte.
Grundmandatsklausel mehr geben. Diese sah vor, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese Klausel kam zuletzt 2021 zum Tragen, als Die Linke mit 4,9 Prozent der Zweitstimmen an der 5-Prozent-Hürde scheiterte.
Union gegen die Pläne der Ampel-Koalition
Über die Wahlrechtsreform wird seit Jahren gestritten. Vor allem die CSU kritisiert die Pläne der Ampelkoalition, weil sie besonders von der bisherigen Regelung profitierte. In den vergangenen Jahren waren mit der wachsenden Zahl an Abgeordneten auch die Kosten für Abgeordnetendiäten, Mitarbeiter, Büros und Reisen gestiegen. Im Haushalt 2023 werden für den Bundestag Kosten von insgesamt rund 1,14 Milliarden Euro veranschlagt. 2018 waren es 974 Millionen Euro, 2016 laut Bundesfinanzministerium noch rund 857 Millionen Euro.
Über die Reform soll kommende Woche abgestimmt werden. Der Bundestag kann das Wahlrecht mit einfacher Mehrheit ändern.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.