Freitag, 29. März 2024

Gesetz
Bundestag soll Pflegereform beschließen

Der Bundestag soll heute die Pflegereform der Ampel-Koalition beschließen. Die Regierung will Pflegebedürftige und deren Familien finanziell entlasten - allerdings gibt es weiter Kritik. Was beinhaltet die Reform? Ein Überblick.

26.05.2023
    Ein Altenpfleger redet mit einem Bewohner im Pflegeheim.
    Die Pflegereform soll Pflegebedürftige entlasten, Sozialverbände und Krankenkassen sind aber nicht zufrieden. (picture alliance / photothek)
    Die Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen Entlastungen von 2024 an vor. Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung sollen bereits zum 1. Juli höhere Beiträge kommen - außer für Familien mit mehreren jüngeren Kindern. Die Regierungsfraktionen hatten zuletzt noch Nachbesserungen vereinbart, die pflegenden Angehörigen zu Hause zugutekommen sollen. Sozialverbänden, Pflegekassen und Opposition reichen die Pläne nicht. Die Reform soll die Pflege vorerst bis 2025 finanziell absichern und dafür jährlich 6,6 Milliarden Euro mehr mobilisieren. Die einzelnen Punkte:

    Pflege zu Hause

    Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad sind es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Rund vier Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt.

    Pflege im Heim

    Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sollen zum 1. Januar 2024 erhöht werden. Das soll den Eigenanteil drücken. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

    Beiträge I

    Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns für Menschen mit Kindern, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden. Dabei wird auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.

    Beiträge II

    Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

    Jahresbudget

    Neu ist auch ein flexibel nutzbares Budget mit Entlastungen für pflegende Angehörige. Darin sollen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt werden. Damit soll die Pflege gesichert werden, wenn Angehörige sie nicht übernehmen können. Ab 1. Juli 2025 sollen so jährlich 3.539 Euro nutzbar sein. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 soll schon ab Januar 2024 ein entsprechender Topf bereitgestellt werden.

    Kritik

    Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisierte, die Reform sei noch weit entfernt von einer echten Verbesserung. Die Wartezeit zur Einfühurng des Entlastungsbudgets zum 1. Juli sei viel zu lang. Der Sozialverband SoVD wies vor allem auf steigende finanzielle Belastungen für Beitragszahler hin. "Das Gesetz bringt vor allem eines: eine gepfefferte Beitragssatzanhebung", kritisierte SoVD-Chefin Michaela Engelmeier. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen erklärte, die Reform bringe leichte Verbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegekräfte, von einer nachhaltigen und stabilen Finanzierung der Pflegeversicherung könne aber weiterhin keine Rede sein.
    Sie können zu diesem Thema auch ein Interview mit Andrew Ullmann (FDP) hören.
    Diese Nachricht wurde am 26.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.