
Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Union und SPD unterstützen die Reform. Die Opposition lehnt die Pläne ab.
Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher und -Bezieherinnen soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Name "Bürgergeld" wird gestrichen. Wer nicht mitwirkt, soll empfindliche Kürzungen hinnehmen müssen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Reform war vor allem Anliegen der Union. Im Bundestagswahlkampf hatte sie ein Ende des als ungerecht und teuer kritisierten Systems gefordert.
Vorrang für Arbeit
"Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht", sagte CDU-Generalsekretär Linnemann in der Debatte. "Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten." Für die Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger, die arbeiten können, gilt künftig, dass sie ihre Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen müssen. Vermittlung in Arbeit soll Vorrang haben. Verspricht eine Weiterbildung mehr Erfolg, soll dem Vorzug gegeben werden - vor allem bei Unter-30-Jährigen.
Wenn Regeln nicht eingehalten werden
Verschärft werden die möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten. Die Grundsicherung - heute 563 Euro bei Alleinstehenden - soll für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Dann droht eine komplette Streichung. Bei den Kürzungen will die Koalition damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Dabei betreffen die Sanktionen heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000.
Wann Totalsanktionen greifen sollen
Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben - etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.
Union und SPD änderten in den Ausschussberatungen im Bundestag den Entwurf von Arbeitsministerin Bas (SPD) noch einmal ab. So sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Lage erklären können. Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können.
Zudem fällt die Karenzzeit für Schonung von Vermögen weg. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Alter. Die Kosten der Unterkunft sollen nur bis zu einer Obergrenze übernommen werden. Schwarzarbeit soll wirkungsvoller bekämpft werden.
Diese Nachricht wurde am 06.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
