
Damit der Gesetzentwurf in Kraft treten kann, ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat notwendig. Die geplante Sperrklausel ist Teil einer Wahlrechtsreform auf EU-Ebene. Der EU-Ratsbeschluss von 2018 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Hürden von mindestens zwei und maximal fünf Prozent einführen.
In Deutschland gibt es seit 2014 für die Europawahl keine Sperrklausel mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf Chancengleichheit die Drei-Prozent-Hürde kippte. Zurzeit sind daher auch Kleinstparteien wie die Piraten, die Tierschutzpartei und die Satirepartei "Die Partei" jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten.
Diese Nachricht wurde am 15.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.