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Europawahl
Bundestag stimmt für Wiedereinführung der Sperrklausel

Der Bundestag hat mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Einführung einer Sperrklausel von mindestens zwei Prozent bei der Europawahl gestimmt.

    Journalist, Satiriker und Mitglied des Europäischen Parlaments, Martin Sonneborn, macht eine Siegerpose mit den Händen, dabei leuchten die Sterne der EU-Flagge über seinem Kopf
    Der einzige Abgeordnete der Satirepartei "Die Partei" - Martin Sonneborn sitzt dank fehlender Sperrminorität im EU-Parlament (picture-alliance/dpa/EPA/Patrick Seeger)
    Damit der Gesetzentwurf in Kraft treten kann, ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat notwendig. Die geplante Sperrklausel ist Teil einer Wahlrechtsreform auf EU-Ebene. Der EU-Ratsbeschluss von 2018 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Hürden von mindestens zwei und maximal fünf Prozent einführen.
    In Deutschland gibt es seit 2014 für die Europawahl keine Sperrklausel mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf Chancengleichheit die Drei-Prozent-Hürde kippte. Zurzeit sind daher auch Kleinstparteien wie die Piraten, die Tierschutzpartei und die Satirepartei "Die Partei" jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten.
    Diese Nachricht wurde am 15.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.