
Die schwarz-rote Koalition will eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform in deutsches Recht umsetzen. Sie beinhaltet unter anderem Regeln zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und zur Erfassung von Schutzsuchenden.
In Deutschland sollen so genannten Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Die Betroffenen können aus den Zentren in das zuständige EU-Land ausreisen - sich aber nicht frei in Deutschland bewegen.
Amnesty International und Pro Asyl warnen, die Reform könne zu grundlegenden Menschenrechtsverstößen führen. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden werde von der Ausnahme zur Regel.
Diese Nachricht wurde am 27.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
