Donnerstag, 25. April 2024

Hinweisgeberschutz
Bundestag stimmt Kompromissvorschlag zu

Der Bundestag hat einen besseren Schutz für sogenannte Whistleblower beschlossen, die auf Misstände in ihrem Unternehmen oder ihrer Behörde hinweisen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte auf Druck der Union Änderungen an dem bisherigen Entwurf der Ampel-Koalition vereinbart.

11.05.2023
    Im Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin sitzen die Abgeordneten.
    Plenarsaal des Deutschen Bundestages (IMAGO / Christian Spicker)
    Bei der Abstimmung enthielt sich die Linken-Fraktion, Gegenstimmen gab es aus der AfD. Die Länderkammer stimmt morgen über den Kompromissvorschlag ab. Eine Mehrheit gilt nach der Einigung mit den Unions-geführten Ländern als gesichert.
    Mit dem Gesetz sollen sogenannte Whistleblower vor Entlassung und anderen negativen Folgen geschützt werden. Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht vor, dass sich Hinweisgeber bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen. Entgegen den ursprünglichen Plänen werden Firmen aber nicht verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, die auch anonyme Hinweise ermöglicht. Ein erster Anlauf war im Bundesrat gescheitert.
    Unionsgeführte Länder hatten wegen der ursprünglich vorgesehenen Verpflichtung, anonyme Meldestellen bereitzustellen, hohe Kosten für mittelständische Unternehmen befürchtet. Sie hatten unter anderem die Geldbuße von 100.000 Euro für Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben des Gesetzes halten, als zu hoch kritisiert. Diese wurde im Entwurf nun auf 50.000 Euro herabgesetzt.
    Diese Nachricht wurde am 11.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.