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Hinweisgeberschutz
Bundestag stimmt Kompromissvorschlag zu

Der Bundestag hat dem neuen Gesetzentwurf der Regierung für einen besseren Schutz von Hinweisgebern zugestimmt.

    Im Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin sitzen die Abgeordneten.
    Plenarsaal des Deutschen Bundestages (IMAGO / Christian Spicker)
    Für den Kompromissvorschlag von Bund und Ländern votierten die Abgeordneten der Ampelkoalition und der Unionsfraktion. Die Linken-Fraktion enthielt sich; Gegenstimmen gab es aus der AfD. Nötig ist noch die Zustimmung des Bundesrats.
    Mit dem Gesetz sollen sogenannte Whistleblower, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, vor Entlassung und anderen negativen Folgen geschützt werden. Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht vor, dass sich Hinweisgeber bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen. Ein erster Anlauf war im Bundesrat gescheitert. Unionsgeführte Länder hatten unter andrem die Geldbuße von 100.000 Euro für Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben des Gesetzes halten, als zu hoch kritisiert. Diese wurde im Entwurf nun auf 50.000 Euro herabgesetzt.
    Diese Nachricht wurde am 11.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.