
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Krings von der CDU sprach von einem wichtigen Schritt bei der Neuausrichtung der Asylpolitik. Die Reform schaffe ein einheitliches europäisches Verfahren. Seine Koalitions-Kollegin aus der SPD, Eichwede, sagte, mit der europäischen Einigung werde das Grundrecht auf Asyl geschützt.
Kritik kam unter anderem vom AfD-Politiker Krah. Die Reform werde an der ungeordneten Zuwanderung nichts ändern, meinte er. Der Grünen-Politker Benner erklärte, die Regierung schieße mit ihrem Vorhaben weit über die europäische Regelung hinaus. Es handele sich um die größte Asylrechtsverschärfung seit 1993.
Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden wird eingeschränkt
In Deutschland sollen künftig sogenannte Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind. Die Betroffenen können aus den Zentren in das zuständige EU-Land ausreisen - sich aber nicht frei in Deutschland bewegen. Die Neuregelung beinhaltet die Möglichkeit, dass Asylsuchende die Unterkunft nur tagsüber verlassen dürfen; abgelehnte Asylsuchende dürfen die Unterkünfte gar nicht verlassen.
Das Gesetz sieht zudem eine sogenannte Asylverfahrenshaft vor. Diese ermöglicht die Inhaftierung von Asylsuchenden noch während des Verfahrens - etwa zur Identitätsklärung oder um zu verhindern, dass sie untertauchen. Die Haft dient der beschleunigten Rückführung und kann unter Umständen auch Familien und Kinder betreffen.
Asylverfahren können direkt an der EU-Außengrenze stattfinden
Die EU-Asylreform sieht einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor. Ziel ist es, Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Dazu gehört die schnelle Erledigung der Asylverfahren von Menschen, die voraussichtlich keinen Anspruch auf Schutz in der EU haben. Die Betroffenen sollen unter haftähnlichen Bedingungen an der Grenze untergebracht werden.
Die Grenzverfahren sollen auch für Asylsuchende gelten, die die Behörden über ihre Identität getäuscht haben oder die eine "Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen".
Auch einzelne Verbesserungen für Asylsuchende
Auf Wunsch der SPD hat Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) einen Passus in den Entwurf aufgenommen, wonach Asylbewerber bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in der Bundesrepublik einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen - bislang waren es sechs Monate.
Die Kinderschutzorganisation Save the Children weist des Weiteren darauf hin, dass der Gesetzentwurf "einige Verbesserungen" für geflüchtete Kinder mit sich bringe. Zum Beispiel soll künftig für alle Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine medizinische und auch psychologische Unterstützung ermöglicht werden.
Kritik von Menschenrechtsgruppen
Die Reaktionen von Menschenrechtsgruppierungen fallen scharf aus. Die Reform könne zu "grundlegenden Menschenrechtsverstößen" führen, warnten etwa Amnesty International und pro Asyl in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie bemängeln, dass die Bundesregierung mit ihren Entwürfen "deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß" hinausgehe. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden werde von der Ausnahme zur Regel. Es drohten "Entrechtung, Isolation und Verzweiflung" für Menschen, die nichts verbrochen hätten.
Diese Nachricht wurde am 27.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
