
Damit sollen Verbraucher die Prämie von mindestens 1.500 und höchstens 6.000 Euro grundsätzlich für ab Anfang des Jahres erstmals zugelassene E-Autos beantragen können - auch wenn die Förderung erst nach dem Kauf oder Leasing beantragt wurde. Die Änderung ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge.
Zudem debattiert der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über den Krieg im Nahen Osten und dessen Auswirkungen auf die libanesische Zivilbevölkerung sowie über die Versorgung mit Arztterminen und zur sogenannten russischen Schattenflotte.
Diese Nachricht wurde am 17.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
