
Den Abgeordneten liegen zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor. Ursprünglich hatte es drei gegeben. Die Abgeordnetengruppen um die Grünen-Politikerin Künast und die FDP-Abgeordnete Helling-Plahr führten Mitte Juni ihre Vorschläge zusammen. Betroffenen soll demnach der Zugang zu tödlichen Medikamenten grundsätzlich ermöglicht werden, wenn sie zuvor darüber beraten wurden. Die zweite überparteiliche Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker Castellucci sieht insgesamt strengere Vorgaben vor. Sie will zum Beispiel die Hilfe zur Selbsttötung bis auf wenige Ausnahmen bestrafen. Darüber hinaus liegt dem Bundestag ein gemeinsamer Antrag beider Gruppen zur Suizidprävention vor. Der Gesetzentwurf will unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Hilfstelefon vorschreiben.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. Wegen der ethischen Tragweite der Entscheidung können alle Abgeordneten unabhängig ihrer Fraktionszugehörigkeit abstimmen. Sollte keiner der Entwürfe eine Mehrheit finden, bleibt die Gesetzeslage wie sie ist.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.