
Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen dadurch vor Entlassung und anderen negativen Folgen bewahrt werden. Abgestimmt wird über einen Kompromiss, auf den sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss geeinigt hatten. Dieser sieht unter anderem vor, dass sich Whistleblower bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen.
Das ursprüngliche Gesetz war im Bundesrat gescheitert. CDU und CSU hatten unter anderem hohe Kosten für mittelständische Unternehmen befürchtet - durch die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, anonyme Meldestellen bereitzustellen.
Diese Nachricht wurde am 11.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.